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ESMA erlaubt Custody und Überweisungen von nicht-MiCA Stablecoins
ESMA bestätigt: Custody und Überweisungen von nicht-MiCA Stablecoins erlaubt Die Europäische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA), der wichtigste Finanzmarktaufsichtsbehörde der Europäischen Union, hat klargestellt, dass die Verwahrung und Überweisungen von Stablecoins nicht durch die MiCA-Verordnung der...










