Anwaltskanzlei fordert Entfernung von Spaß-Token, das sie verspottet

Am 6. Februar 2025, um 8:37 Uhr UTC, reichte die Anwaltskanzlei Burwick Law eine Sammelklage ein, in der behauptet wurde, dass Pump.Fun gegen Wertpapiergesetze verstoßen habe. Doch nun stehen die Anwälte selbst im Fadenkreuz – nicht von juristischen Problemen, sondern von einem ungewöhnlichen Feind: einem Spaß-Token namens ‚DOGSHIT2‘, das ihre Identität verspottet.

Das Drama begann, als Burwick Law und eine weitere Anwaltskanzlei feststellten, dass ihre Abbilder von Memecoins auf Pump.Fun missbraucht wurden. In einem Schreiben fordern sie nun energisch, dass die Memecoin-Fabrik diese sofort entfernt, da sie ihre Marke verletzen.

Obwohl es zunächst kurios erscheinen mag, dass eine Anwaltskanzlei sich über einen hundekotthemen Token beschwert, wurde in den Unterlagen, die Burwick gegen Pump.Fun eingereicht hatte, deutlich, dass der Token mit einer der Wallets der Kanzlei in Verbindung gebracht wurde. Dies diente dazu zu zeigen, wie einfach es ist, Tokens auf der Plattform zu starten.

„Unsere Kanzleien haben keinerlei Verbindung, Befürwortung oder Eigentumsinteresse am Token Dogshit2 oder an damit verbundenen Vermögenswerten“, erklärte Burwick Law in einem Beitrag auf X. „Einfach ausgedrückt haben unsere Kanzleien keine Memecoins auf der Blockchain gestartet.“

Des Weiteren behauptete Burwick Law auf X, dass PumpFun Tokens gestartet habe, die angeblich dazu gedacht waren, „unsere Mandanten einzuschüchtern und laufende Rechtsstreitigkeiten zu stören.“

„Diese Bemühungen umfassen die Schaffung von Memecoins, die unsere Kläger imitieren. Diese Handlungen stellen die Nutzung von Blockchain-Technologien als Werkzeug zur Störung von Rechtsprechung und rechtsstaatlichen Verfahren dar“, so Burwick Law.

Burwick Law hatte zuvor Investoren in einer Klage gegen die Schöpfer von Hawk Tuah ($HAWK) vertreten, in der behauptet wurde, dass sie Hailey Welch’s Internet-Berühmtheit ausnutzten, um ein nicht registriertes Wertpapier zu bewerben.

Sam Reynolds, ein erfahrener Journalist mit Schwerpunkt auf Krypto, kommentierte die Situation: „Es ist nicht ungewöhnlich, dass Unternehmen versuchen, von der Popularität von Kryptowährungen zu profitieren. In diesem Fall scheint es jedoch, dass die Grenzen des Anstands überschritten wurden.“

Die Auseinandersetzung um den ‚DOGSHIT2‘-Token zeigt deutlich, wie sich die Welt der Kryptowährungen und der Rechtswesen in unerwarteten und manchmal humorvollen Weisen kreuzen können. Es bleibt abzuwarten, wie die Anwaltskanzleien und Pump.Fun mit diesem ungewöhnlichen Zwist umgehen werden.