Japanisches Kryptoreformgesetz auf dem Weg zum Nationalparlament nach Kabinettszustimmung

Das Kabinett Japans hat einen Vorschlag zur Änderung des Zahlungsdienstegesetzes genehmigt, der die Regulierungen für Stablecoins und Kryptomakler lockern würde. Laut einer Pressemitteilung der japanischen Finanzdienstleistungsagentur wurde der Gesetzentwurf bereits vom Kabinett genehmigt und am selben Tag dem nationalen Parlament vorgelegt. Der Gesetzentwurf wurde zuvor von der FSA genehmigt und könnte es Kryptofirmen erleichtern, in den japanischen Markt einzutreten.

Wie erfolgt die Entscheidungsfindung im Nationalparlament?
Um im Nationalkabinett durchzukommen, muss ein Gesetzentwurf von der Mehrheit der anwesenden Kabinettsmitglieder gebilligt werden. Der Premierminister Japans leitet das Kabinett und spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung eines Konsenses, da das Kabinett nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung arbeitet. Nach der Genehmigung wird der Gesetzentwurf formell dem Nationalparlament zur gesetzgeberischen Debatte und Abstimmung vorgelegt.

Was sind die potenziellen Änderungen an Japans Kryptoregulierungen?
Der Gesetzentwurf würde es Stablecoins ermöglichen, durch kurzfristige Staatsanleihen und Festgelder gedeckt zu werden, abgesehen von nur den Sichteinlagen. Diese Klausel kommt auch mit einer Obergrenze von 50 % für Staatsanleihen und Einlagen, die als Sicherheit für Stablecoins verwendet werden können.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müssen Stablecoin-Ausgeber in Japan den Betrag der im Umlauf befindlichen Token im Verhältnis 1:1 mit Barkonten in regulierten Banken abgleichen. Die neue Regelung gewährt ihnen mehr Flexibilität, um andere Vermögenswerte wie japanische und US-Staatsanleihen zu verwenden. Allerdings können nur bestimmte Arten von Anleihen verwendet werden, darunter solche mit einer Restlaufzeit von drei Monaten oder weniger.

Darüber hinaus wird der Gesetzentwurf auch eine neue Kategorie nur für „intermediäre“ Kryptounternehmen oder Makler schaffen. In Japan können Kryptomaklerfirmen nur im Land tätig sein, wenn sie die gleichen Registrierungsanforderungen wie Kryptobörsen erfüllen.

Das bedeutet, dass Kryptomakler eine Lizenz als virtueller Vermögensdienstleister beantragen müssen, genau wie inländische Kryptobörsen. Unter dem neuen Gesetzentwurf werden Intermediäre ihren eigenen Anforderungen und Geldwäscheverpflichtungen nachkommen, anstatt mit Börsen zusammengefasst zu werden, die anders betrieben werden.